Unendliche Geschichte Urheberrecht. Vom Orchideenfach zum gesellschaftlichen Reizthema
Das Urheberrecht ist vom Orchideenfach weniger Experten in den Mittelpunkt der Gesellschaft gerückt. Der Streit um Abkommen mit putzigen “Namen” wie ACTA, “SOPA” und “PIPA” ist mit einem Mal Hauptmeldung in der Tagesschau und auf den Titelseiten von Tageszeitungen und Magazinen, in den Online-Medien ohnehin. Doch bei der Debatte um die Zukunft des Journalismus wird der Einfluss des Urheberrechts grenzenlos überschätzt. Matthias Spielkamp, Journalist und Gründer der preisgekrönten Internetplattform irights.info, über eine Debatte und ihre Scheinargumente.
Unendliche Geschichte Urheberrecht. Vom Orchideenfach zum gesellschaftlichen Reizthema von Matthias Spielkamp
Wenn es darum geht zu erklären, warum etwa Presseverlage in Schwierigkeiten geraten, hört man von Verlegern wie Hubert Burda, die Unternehmen seien „schutzlos im Internet“, eine Situation, an der der Gesetzgeber etwas ändern sollte. Beides ist falsch.
Verlage sind mit drei fundamentalen Problemen durch Digitalisierung und Internet konfrontiert:
Problem 1: Vor allem Tageszeitungen verlieren seit mehr als 20 Jahren an Auflage: Die Zahl der im Durchschnitt täglich verkauften Zeitungen (lokale und regionale Abonnementzeitungen, überregionale Zeitungen, Kaufzeitungen) sank vom Höchststand von knapp 21 Millionen Exemplaren im zweiten Quartal 1990 auf rund 17 Millionen Exemplare im zweiten Quartal 2008. Das ist ein Rückgang von 15,8 Prozent. Das bedeutet niedrigere Einnahmen aus dem Verkauf, und es bedeutet niedrigere Einnahmen aus Werbung, denn Werbekunden zahlen für Leserkontakte, nicht für Inhalte.
Problem 2: Die Verlage haben die Anzeigenmärkte verloren. Auto-, Immobilien- und Stellenanzeigen suchen und finden wir nicht mehr in der Zeitung, sondern im Netz. Gewaltige Einnahmen, die den Verlagen abhanden gekommen sind. Der Marktanteil der Zeitung an den Werbeaufwendungen schrumpft ebenfalls. 1985 betrug der Anteil der Tageszeitungen an den Werbeaufwendungen 37,1 Prozent, 2007 waren es 22 Prozent.
Problem 3: Die Leser wandern zunehmend ins Netz. Was heißt das? Dass die Verlage ihre Gebietsmonopole verlieren, und dass in der Folge die Inhalte entbündelt werden. Früher konnte ein Verlag seinen Lesern ein Paket verkaufen, in dem der Lokalteil das Feuilleton subventioniert hat, der Sport die Politikberichterstattung.
Man kann all das beklagen
Die Leser hatten keine Wahl, als dieses Paket zu kaufen, und die Anzeigenkunden hatten keinen anderen Weg, um zu den Kunden zu gelangen. Knapp zusammengefasst: ALDI hat das Korrespondentenbüro in Washington bezahlt.
Im Jahr 2010 lag der Gesamtumsatz der Tageszeitungen noch bei 8,5 Milliarden Euro, 1997 hatte er 9,5 Milliarden Euro betragen. Der Umsatz ging also in diesen 13 Jahren um mehr als 10 Prozent zurück, während das Bruttoinlandsprodukt um mehr als 25 Prozent stieg.
Man kann all das beklagen, aus den unterschiedlichsten Gründen. Aber selbst die Verleger, die es beklagen, sollten zur Kenntnis nehmen, dass es nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat, und sich Strategien überlegen, wie man diesen diese Entwicklungen unternehmerisch begegnet.
Presseverleger tun das Gegenteil. Sie tun so, als würden sie Opfer von „Piraten“ und „Raubkopierern“.
Diese Piraten raubkopieren alles, was nicht niet- und nagelfest ist. Zum Beispiel Filme und Musik, Software und eBooks, Computerspiele und Zeitungsartikel.
Von kino.to zu zeitung.to
Moment mal. Zeitungsartikel? Wer hat schon einmal von einer Tauschbörse für Zeitungsartikel gehört? Einem Megaupload für die FAZ? Die Süddeutsche Zeitung bei Rapidshare? Nicht kino.to, sondern zeitung.to, wo die Angebote von Welt Online und Spiegel Online und Focus Online kostenlos abrufbar sind? Eine absurde Vorstellung. Aber warum?
Weil die Angebote bereits kostenlos im Netz stehen. Warum sollte ich denn etwas illegal in einer Tauschbörse anbieten, was jeder legal umsonst bekommen kann?
Die Zeitungsverleger versuchen sich als Trittbrettfahrer der Lobbyisten der Musik- und Filmindustrie, die in der Tat mit massenhaften Urheberrechtsverletzungen zu kämpfen haben. Christoph Keese, ehemals Journalist und nun Cheflobbyist des Axel-Springer-Verlags, schreibt: “Gewerbliche Kopisten (stehlen) oft tausende Artikel auf einmal.” Es mag sogar Einzelfälle wie diesen geben, aber zum einen sind die Verleger bis heute jeden Beleg dafür schuldig geblieben, dass das auch nur eine prozentual messbare Auswirkungen auf ihre Umsätze hat. Zum anderen dient es lediglich dazu, von den tatsächlichen, oben genannten Problemen abzulenken.
Das ist vor allem auch deshalb dreist, weil Verlage selbst die größten Urheberrechtsverletzer sind. Der Fachbegriff dafür heißt treffend “Total Buyout”, also Totalausverkauf von Verwertungsrechten. Mit diesem Total Buyout versuchen Verlage, ihre freien Mitarbeiter dazu zu zwingen, sämtliche Verwertungsrechte an ihren Beiträgen abzuzwingen – oft genug gegen das Gesetz.
Scheindebatte Leistungsschutzrecht
Rahmenverträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen – oder Teile davon – der Verlage Axel Springer, Zeit, Bauer, Gruner+Jahr, WAZ, Süddeutsche Zeitung, Südkurier, Ruhr Nachrichten, Nordkurier, Braunschweiger Zeitung und Mittelbadische Presse sind von Gerichten kassiert worden, nachdem die Journalistengewerkschaften DJV und dju/Verdi dagegen geklagt hatten. Weitere Verfahren laufen. Ohne Prozess kam es zu Einigungen bei der Lausitzer Rundschau und nach einer Unterlassungserklärung bei der Celleschen Zeitung.
So beklagen also die Verleger auf der einen Seite, Opfer eingebildeter Urheberrechtsverletzungen zu sein, während sie selber nur von den Gerichten abgehalten werden können, Urheberrechte zu missachten.
Und doch besitzen sie die Chuzpe, in jeder Runde, in der das Bundesjustizministerium das Urheberrecht reformiert, für ein starkes Urheberrecht zu plädieren. Warum? Weil sie verstanden haben, dass es ihren Interessen weit mehr dient als denen der Urheber.
Denn all die Verwertungsrechte, die die Verlage sich von den Urhebern übertragen lassen, sind ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt. Da trifft es sich gut, dass man sich den Anstrich geben kann, für die Urheber zu kämpfen, und tatsächlich geht es um die eigene Kasse. Doch das Urheberrecht allein reicht den Verlegern nicht mehr. Seit etwa drei Jahren gibt es eine Forderung der Presseverlage, die in Fachkreisen eine Menge Aufmerksamkeit, geradezu Aufruhr erregt hat: die Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht.
Das finanzielle Risiko den Film zu drehen
Leistungsschutzrechte sind mit dem Urheberrecht verwandt, aber im Kern etwas anderes. Sie schützen keine persönlichen geistigen Schöpfungen, sondern die Leistung des sogenannten Werkmittlers. Das ist zum Beispiel eine Filmproduktionsfirma. Dieser Firma hat der Gesetzgeber ein eigenes Recht zugestanden, weil er der Ansicht war, dass sie eine Leistung erbringt, die durch das Gesetz geschützt werden sollte – also etwa eine die Leute zusammen zu bekommen, die einen Film erstellen, und das finanzielle Risiko eingehen, den Film zu drehen.
Diesen Schutz möchten nun auch die Presseverleger. Sie begründen das damit, dass sich durch Internet und Digitalisierung die Situation der Presseverleger grundlegend verändert habe, und dass nun ihre Investitionsleistung – also das Verlegen von Zeitungen und Zeitschriften – vom Gesetz geschützt werden müsse. Wovor? Vor der Übernahme ihrer Inhalte durch Dritte.
Wie gezeigt, gibt es diese Übernahme durch Dritte nicht – oder zumindest nicht in einem Ausmaß, das ein Gesetz rechtfertigen würde, das im schlimmsten Fall die Presse- und Ausdrucksfreiheit gefährden, das Zitatrecht einschränken, die Kommunikationsfreiheit im Internet behindern und freiberufliche Journalisten noch einmal schlechter stellen könnte in ihrer Rechtsposition gegenüber den Verlagen.
Unbegründete Panikmache? Fragen wir den Fachausschuss für Urheber- und Verlagsrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) – die mit “rund 5.000 Mitgliedern im In- und Ausland (…) größte und älteste in Deutschland mit dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht befasste Vereinigung”. Gewiss keine Horde von Piraten und Kopisten. Der Ausschuss schreibt in einer Stellungnahme, das Leistungsschutzrecht würde Handlungen erfassen, die bereits jetzt vom Urheberrecht abgedeckt sind. Somit wäre es unnötig.
Es ist nicht klar, warum das Leistungsschutzrecht eingeführt werden soll
Oder “das Leistungsschutzrecht erweitert den ausschließlichen Rechtsschutz in Bezug auf redaktionelle Beiträge und Nachrichten. In diesem Fall würde die Grenze verschoben, die das Urheberrecht – in Übereinstimmung auch mit internationalem Konventionsrecht, demzufolge Nachrichten als solche grundsätzlich urheberrechtsfrei sind – bislang aus gutem Grund so gezogen hat, wie sie bislang gezogen ist. Dazu kommt die Skepsis, wie das LSR ausgestaltet sein könnte. Es ist der GRUR nicht klar, wer der Inhaber des LSR sein soll, wie der Schutzgegenstand definiert würde und wie der Umfang des Schutzes gestaltet sein soll.”
Auf Deutsch: Es ist nicht klar, warum das Leistungsschutzrecht eingeführt werden soll, wem es helfen und was es schützen soll. Das ist ja eigentlich schon mal eine vernichtende Analyse. Aber, so die Juristen weiter, wenn es eingeführt würde und den Verlagen etwas nützen soll, würde es Informationen selber schützen.
Wobei das jetzt schon wieder sehr juristisch ausgedrückt ist. Denn “Schutz” bedeutet hier, dass man Verlage um Erlaubnis dafür bitten müsste, eine Information zu nutzen. Das wäre ein neues Schutzrecht, von dem der Dortmunder Medienrechtler Udo Branahl sagt, dass es “ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen” wäre.
Aber das Leistungsschutzrecht ist nur eine der Forderungen, mit denen die Verlage die Kampfzone immer stärker ausweiten. Wesentlich mehr Aufmerksamkeit als der Streit darum, hat in der Öffentlichkeit die Forderung erregt, die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender mögen sich doch bitte selbst beschneiden, wenn es um ihre Inhalte im Internet geht. Erreicht wurde das durch die Konstruktion von „presseähnlichen Angeboten“ im Internet, die den öffentlich-rechtlichen Sendern per Rundfunkstaatsvertrag nicht erlaubt sind. Mit einer außerhalb des Rechts existierenden Realität hat diese Konstruktion natürlich nicht das Geringste zu tun. Eine Website ist eine Website ist eine Website. Ob sie von FAZ.net oder vom Deutschlandfunk ist Netz gestellt wird, macht sie weder zu Presse noch zu Rundfunk, sie wird weder gedruckt noch gesendet.
Und die Öffentlich-Rechtlichen?
Aber die Regulierungssysteme hochentwickelter Gesellschaften sind komplex – und bieten so viele willkommene Einfallstore für knallharten Lobbyismus im Dienst von Partikularinteressen. Der in diesem Fall dazu geführt hat, dass Rundfunksender grundsätzlich ihre Inhalte sieben Tage nach Veröffentlichung aus dem Netz entfernen müssen. Davon gibt es Ausnahmen, der Grundsatz jedoch gilt. Man muss sich vor Augen führen, was das bedeutet: Inhalte, die wir alle gemeinschaftlich bezahlt haben, verschwinden auf Nimmerwiedersehen, weil die Verleger dieser Republik sich die Rundfunkpolitiker gefügig machen konnten.
Die richtige Antwort hätte tatsächlich etwas mit dem Urheberrecht zu tun: möglichst viele Inhalte, die die Öffentlich-Rechtlichen produzieren, unter so genannten Open-Content-Lizenzen zu veröffentlichen (etwa Creative Commons). Sie würden eine nicht-kommerzielle Nutzung dieser Inhalte erlauben, und somit den Fundus an Werken enorm zu vergrößern, der für eine kreative Auseinandersetzung bereit steht.
Stattdessen gehen die Rundfunkanstalten in einer Art Übersprunghandlung sogar noch einen Schritt auf die Verlage zu und bieten in einem Akt „vorauseilender Selbstverstümmelung“ (Stefan Niggemeier) an, die Claims abzustecken. Onlineauftritte und Apps von ARD und ZDF sollen demnach „vorrangig“ aus Video- und Audiobeiträgen bestehen und die Texte dazu „in der Regel in inhaltlichem Zusammenhang“ damit stehen. Eine eigenständige redaktionelle Berichterstattung nur in Textform soll die Ausnahme sein. Bei den Verlagen wiederum soll eine eigenständige video- und audiogeprägte Berichterstattung die Ausnahme sein.
Ein Doppelverlust für die Gesellschaft
Der Fachmann staunt, und der Laie wundert sich. Und wird gewahr, dass das gesamte Konstrukt eines dualen Systems aus privatwirtschaftlichen Verlagen und Rundfunksendern auf der einen, öffentlich-rechtlichen Sendern auf der anderen Seite sich zu einem Stolperstein auf dem Weg in die digitale Zukunft erweist. Denn es ist unbestritten, dass die Online-Angebote der Rundfunksender den Verlagsangeboten Konkurrenz machen. Was die Verlage strategisch ausblenden ist, dass es sich um eine gesellschaftlich gewollte Konkurrenz handelt. Auf der anderen Seite werden die Öffentlich-Rechtlichen so weit gefesselt und geknebelt, dass sie ihr Potenzial nicht verwirklichen können.
Was so zu entstehen droht, ist ein Doppelverlust (lose-lose) für die Gesellschaft, statt einer Doppelsieg-Strategie (win-win). Eine Lösung ist derzeit in weiter Ferne.
Kopfschüttelnd kann man dann nur noch zur Kenntnis nehmen, dass sich ARD und ZDF mit den kommerziellen Radio- und Fernsehsendern, der Verwertungsgesellschaft GEMA und den Interessenverbänden der Verwertungsindustrie (Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Musikindustrie, Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, Spitzenorganisation der Filmwirtschaft) in der so genannten „Deutschen Content Allianz“ zusammengefunden haben.
Das Hauptproblem des Journalismus
In gemeinsamen Pressemitteilungen entblöden sie sich dort nicht, in das gleiche Horn wie die Verleger zu blasen und von „einer Generation, in der viele ohne jedes Unrechtsbewusstsein für ‚digitalen Diebstahl’ aus Schule und Elternhaus in die große Welt des Internets entlassen worden seien“ zu schwadronieren und die Justizministerin auffordern, doch nun zügig ACTA zu unterzeichnen, das Abkommen, das Jahre lang zwischen Regierungsvertretern und Lobbyisten hinter verschlossenen Türen verhandelt worden war. Zehntausende waren europaweit auf die Straße gegangen, um gegen ein derart undemokratisches Verfahren zu protestieren; ARD und ZDF ist das Hemd des Burgfriedens mit der Content-Industrie aber offenbar näher als der Rock des Eintretens für demokratische Prozesse. Wie die Öffentlich-Rechtlichen eine solche Forderung mit ihrem Auftrag in Einklang bringen können, als vierte Gewalt zu agieren, wissen wohl nur sie allein.
Die Verleger haben es geschafft, im Jahr 2009 Union und FDP die Zusage in die Koalitionsvereinbarung zu diktieren, ein Leistungsschutzrecht zu schaffen. ARD und ZDF lassen sich nicht nur von Verlegern und Rundfunkpolitikern knebeln und bieten ihnen in vorauseilendem Gehorsam Zugeständnisse an, die für die Zukunft der Medien in Deutschland verheerend sein könnten. Darüber hinaus singen auch sie das falsche Lied der „alles-Umsonst-Mentalität“, der nur mit Internetüberwachung und Netzsperren entgegnet werden kann. Am Ende stehen Nutzer, die als Feinde gesehen und Urheber, die als modernes Lumpenproletariat behandelt werden.
So wird das Urheberrecht vielleicht doch noch zum Hauptproblem des Journalismus in Deutschland. Nur ganz anders, als es uns die Presseverlage und Rundfunksender glauben machen wollen.















Da wird doch mal klar gesagt, wie die Dinge liegen. Eine geordnete Diskussion, wie sie in diesem Text vorgenommen wird, ist in der Presse eine Seltenheit. Vielen Dank dafür. Es sollte zur Zwangslektüre für alle Chefredakteure in diesem Land dienen. Was ich allerdings vermisse, ist die noch stärkere Skandalisierung des unfassbaren Zustands, dass eine Lobby wie der BDZV der deutschen Regierung eine reine Lobbymassnahme in den Regierungsvertrag diktiert. Also DLF: schleunigst nachholen.
Es ist seltsam, dass die Redaktion von DLF nicht klar kennzeichnet, dass Herr Spielkamp nicht neutraler Berichterstatter, sondern einer der profiliertesten Kritiker des Leistungsschutzrechts ist. Für den nicht informierten Leser wird das nicht deutlich. Absicht? “Auf Deutsch: Es ist nicht klar, warum das Leistungsschutzrecht eingeführt werden soll, wem es helfen und was es schützen soll.” Nein, was die Verleger wollen, ist bekannt. Ob es einfache rechtliche Reform geben kann, ob es dadurch eine Gefahr für die freie Publizistik gibt und ob Journalisten an Erlösen eines Leistungsschutzrechts beteiligt werden sollen, wird derzeit diskutiert. Auch die Darstellung zu den Autorenrechten (zB auch am DLF, liebe Redaktion) ist hanebüchen:
“Die richtige Antwort hätte tatsächlich etwas mit dem Urheberrecht zu tun: möglichst viele Inhalte, die die Öffentlich-Rechtlichen produzieren, unter so genannten Open-Content-Lizenzen zu veröffentlichen (etwa Creative Commons). Sie würden eine nicht-kommerzielle Nutzung dieser Inhalte erlauben, und somit den Fundus an Werken enorm zu vergrößern, der für eine kreative Auseinandersetzung bereit steht.” Ebenfalls einseitige Parteinahme gegen das Urheberrecht der freien und festen Journalisten und Autoren an Rundfunanstalten. Die meisten Journalisten wollen das ganz bestimmt nicht, was Herr Spielkamp hier erzählt. Herr Spielkamp möchte die Inhalte von freien Autoren “remixen”? Ja, was sagen denn bitteschön die Interviewpartner dazu, wenn sie in
komplett neuen Zusammenhängen auftauchen? Und wieso keine Vergütung für die Autoren? Will die DLF-Redaktion und Herr Spielkamp, dass ihre Texte von Jungnazis mit nationaler Tendenz “remixt” werden könnten? Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
Viele Grüße vom DJV, Eure Redaktion kann von mir mal gesammelt an einem Webinar zum Urheberrecht teilnehmen, das scheint bitter nötig. Und bitte moderiert Eure Gäste journalistisch korrekt an und versteckt nicht ihre Positionierung!
Hallo Herr Hirschler, das Thema Urheberrecht ist kontrovers. Diese Kontroverse soll sich auch adäquat auf diesem Debattenportal abbilden. Natürlich wird es auch andere Positionen geben. Morgen wird beispielsweise der Vorsitzende des Deutschen Kulturrats Stellung beziehen. Dass Matthias Spielkamp als Gründer der Plattform irights.info natürlich nicht ausdrücklich für einen Position des Deutschlandfunk steht, ergibt sich ja bereits aus der Tatsache, dass er seinen namentlich gekennzeichneten Artikel als Gründer der Plattform irights.info veröffentlicht hat. Beste Grüße, Markus Heidmeier, Redaktion
@Michael Hirschler: Getroffene Hunde bellen!
Erstens: Sie haben das Konzept des “Remix” wohl kaum verstanden. Es geht dabei nicht um die Entstellung von Inhalten, sondern ihre Weiterverwertung, und zwar dort, wo es sinnvoll ist. Zum Beispiel Bilder eines ARD-Fernsehfilms für ein Musikvideo; Mitschnitte einer E-Musik-Aufzeichnung eines Rundfunkorchesters; freie Verwendbarkeit von Sportschau-Ausschnitten auf Youtube für Fan-Filme. Rein politisch motivierte Entstellungen, z. B. durch den Remix eines Tagesschau-Sprechertexts, würden schnell und vor allem öffentlich als solche entlarvt. Halten Sie das Publikum doch nicht für so dumm.
Zweitens: Welche (oder besser: wessen) Position vertreten Sie eigentlich? Sind Sie “freier Journalist”? Wie frei sind Sie denn? Warum sind Sie so verschlossen gegenüber den Entwicklungen unserer Zeit? Warum klammern Sie sich an alte Geschäftsmodelle und überholte Rechtsauffassungen? Haben Sie Angst, daß Sie ohne ACTA, SOPA und PIPA kein Honorar mehr bekommen? Suchen Sie sich schnell einen anderen Job.
*lach* Ja, so habe ich die Reaktion vom DJV-Hirschler auch gelesen =) Härrlisch, wie der Hund bellen kann… =)
Spätestens nach diesem absolut unterirdischen satz , zitat :
“Will die DLF-Redaktion und Herr Spielkamp, dass ihre Texte von Jungnazis mit nationaler Tendenz “remixt” werden könnten? Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.”
…..ist alles klar . gute güte , kein sachargument , kein eingehen auf die im text vorgebrachten argumente , ja nicht einmal die subheadline hat der mann gelesen …….
au weia .
All diese sinnlosen Diskussionen, verursacht von einer Lobby welche sich krapfhaft dagegen wehrt sich zusammen mit dem rest der Welt zu entwickeln, und nun verkrampft gegen ihren selbst verschuldeten Tod kämpft.
Viel konstruktiver wäre eine Debatte mit den tatsächlichen Urhebern, über neue Vertriebswege ihrer Werke, ohne sich mit der verwerter Mafia zu verbrüdern.
Jedes erfolgreiche Geschäftsmodell des online Vertriebs, straft sie lügen, dennoch nennen sie sich Opfer. Jeder, aber auch wirklich jeder ist bereit für gute Leistungen geld zu bezahlen. Jedoch sind die alten vertriebswege viel lukrativer, kann man doch so ein Paket mit 99% müll und 1% Content als mehrwert verkaufen.
Man stelle sich mal in unserer “Leitsungsorientierten Gesellschaft” vor man müsse nur für leitungen Bezahlen welche man auch haben will. Man stelle sich mal vor die Urheber könnten mit ihrem Content Geld verdienen ohne ihr Eigentum an Dritte, zu dumpingpreisen, zu verscheuern und ihre rechte daran auf zu geben, damit jemand anderes daraus Geld schöpfen kann. Wo kämen wir denn hin.
Vielleicht sollte jemand mal wieder ein paar Artikel über Evolution schreiben. Wer sich nicht weiterentwickelt stirbt aus, beeinflussen kann man nur wie lange es dauert und wie schmerzhaft es wird.
@Michael Hirschler
Bevor Sie hier eine Reihe von polemischen und ungeprüften Behauptungen aufstellen oder vielleicht noch Leute mit Ihrem bewussten oder unbewusseten Halbwissen in einem Webinar beglücken, möchte ich Sie auf die verschiedenen Möglichkeiten der Creative Commons Lizenzen hinweisen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons#Die_sechs_aktuellen_Lizenzen
Einige davon verbieten nämlich sowohl die kommerzielle Verwertung des Content, andere sogar den Remix. Jeder Urheber kann selbst wählen, wie er den erzeugten Content weitergeben möchte. Die von Ihnen vorgetragenen Horror-Beispiele entbehren daher jeder Grundlage, da diese die anderen möglichen CC-Lizenzformen nicht betrachten.
Ihre Darstellung ist somit eine Halbwahrheit. Halbwahrheiten sind ein beliebtes Mittel von Lobbyisten. Lassen Sie Ihre Maske fallen!
@James Barrante – danke für den “Hund”, das zeigt eben den diffamierenden Ton der Kampagne gegen das Urheberrecht, in der Andersdenkende mit “Shitstorms” und der Denunziation als “Troll” bedacht werden. Was den REMIX angeht: Wer soll denn entscheiden, was eine “sinnvolle” Weiterverwendung ist? Wer soll denn bestimmen, wann eine Verwendung sinnentstellend ist? Das kann doch nur der Autor! Und diesem zuzumuten, hinter seinen Beiträgen (auf eigene Kosten) hinterher zu recherchieren, danke, das fehlte den freien Journalisten noch. Die beste Instanz für die Frage, wer “remixen” darf und wie, ist der/die Autor/in. Wenn diese alles kostenlos abgeben will und ohne Eingriffsmöglichkeit – individuelle Entscheidung. Aber bitte keine gesetzliche Enteignung der Autoren, wo es schon genug jeden Tag privatrechtliche, vertragsmäßige Enteignungsversuche durch Medienhäuser gibt, die der DJV mit Klagen bekämpfen muss. Ja, auch der Springer-Verlag, zB BILD könnte sich mit dem freien Remix von allem und jedem anfreunden – da würden Sie sich noch über die Geister wundern, die Sie
gerufen haben. Der “Volks-Remix” auf bild.de mit einem Programm, das alles auf BILD-Niveau herunter remixt. Klasse, ich freu mich schon!
Ich gebe Herrn Wenzlaff in Teilen recht. Sie, Herr Hirschler, haben den Widerspruch was die Nutzung der “Remixe” sehr schön dargestellt, und dabei hoffentlich gemerkt, daß Sie so oder so auf verlorenem Posten stehen: Kommt ACTA durch, werden die Medienhäuser und -konzerne noch mehr Macht auf Sie als Freie ausüben können. Wird das Urheberrecht „kommunalisiert”, werden Sie nicht nur gegen die “Bild” ankämpfen müssen, sondern gegen dutzende, die mit Ihrem Werk in Ihren Augen möglicherweise Schwachfug betreiben.
Beide Szenarien reduzieren aber das Urheberrecht auf den körperlichen Schutz des ursprünglichen Autorenwerks und verachten den monetären Aspekt. Was sind denn da Ihre Vorstellungen einer gerechten Lösung? Würde ACTA Ihnen und Ihren Kollegen wirklich weiterhelfen? Und einmal ganz prinzipiell: Wird Ihr Werk nicht schon in dem Moment von einem angestellten Redaktionsmitarbeiter verändert, in dem Sie es zur Veröffentlichung einreichen?
[...] Sind wir Deutschen wirklich ein einig Volk von Masochisten? Auf den Gedanken könnte kommen, wer Tartarenmeldungen wie die folgende liest: Christoph Keese, ehemals Journalist und nun Cheflobbyist des Axel-Springer-Verlags, schreibt: “Gew… [...]
Sehr geehrter Herr Hirschler,
es ehrt mich, dass Sie mich als einen der profiliertesten Gegner des Leistungsschtuzrechts bezeichnen. Es ist nämlich gar nicht einfach, sich als freier Journalist, der ich seit mehr als 20 Jahren bin, eine so profilierte Position zu erarbeiten – durch aufwändige inhaltliche Analyse, gepaart mit Veröffentlichungen in verschiedensten Medien, die meist äußerst schlecht bezahlt sind.
Dass Sie daraus einen Gegensatz zu einem “neutralen Berichterstatter” konstruieren, zeigt neben Ihrer Gesiteshalteung ja nur die Situation des – von Verlegern so gern angeführten – “Qualitätsjournalismus”. Neutral kann demnach nur jemand sein, der keine Ahnung vom Thema hat, darum keine Position beziehen kann und die Sprechblasen der Interessenvertreter unkritisch aufzählt, ohne sie in einen Zusammenhang zu setzen.
Und den Vorwurf der mangelnden Transparenz gegenüber dem Deutschlandfunk hätten Sie besser in der Schublade gelassen. Was ist transparent an Ihrem Verhalten, die Behauptung der Verlage unwidersprochen zu lassen, es gebe keinen Entwurf zum Leistungsschutzrecht, tatsächlich aber mit ihnen im Geheimen über die Ausgestaltung zu verhandeln (s. hier: http://irights.info/?q=node/880)?
Das steht übrigens in einer Linie mit den Verlagen selber, die z.B. einen von Springer bezahlten Gutachter (Jan Hegemann) als unabhängigen Juristen präsentieren, der “erläutert”, warum das Leistungsschutzrecht so eine tolle Sache ist (s. hier: http://www.message-online.com/94/spielkamp.html). Ich fände es passender, wenn Sie als Vertreter der Journalisten die Verlage aufforderten: “Und bitte moderiert Eure Gäste journalistisch korrekt an und versteckt nicht ihre Positionierung!”
Ihre Auffassung – sowohl von Transparenz, als auch von Journalismus – ist mit meinem Berufsethos nicht zu vereinbaren. Mit Ihrem offenbar schon, nur wäre ich dann an Ihrer Stelle etwas zurückhaltender mit Anschuldigungen anderen gegenüber.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Spielkamp
Lieber Michael
in aller Kürze: gegen das Verwenden von Inhalten im Nazi-Kontext schützt das Urheberpersönlichkeitsrecht und das hat mit Remixen überhaupt nichts zu tun.
Das Wettern gegen das Leistungsschutzrecht finde ich irgendwie befremdlich. Mein Eindruck ist, dass der DJV sich von den Verlegern durch den Kakao ziehen liess. Als DJV-Mitglied und freier Journalist wäre mir da eine klarere Position zugunsten der Urheber lieber gewesen.
Viele Grüße
Karsten
[...] So beklagen also die Verleger auf der einen Seite, Opfer eingebildeter Urheberrechtsverletzungen zu …… BRD, Contentindustrie, DRadio, Journaille, Leistungsschutzrecht, Link [...]
Weder Herr Spielkamp noch die Demonstranten gegen ACTA können schlüssig erklären, wovon eigentlich im Internet-Zeitalter die Urheber leben sollen. Gratiskultur allerorten, fehlendes Unrechtsbewusstsein auch. Ich will nicht den Pop-Stars nach dem Mund reden, aber der Musikmarkt ist doch schon zusammengebrochen. Die Größen der Popwelt finanzieren sich fast nur noch über Konzerte und Merchandising. Das kann wohl kaum das Geschäftsmodell von freien Journalisten sein. Aber darauf läuft es letztlich heraus, wenn es kein wirksames Urheberrecht im Internet mehr gibt.
@Matthias Spielkamp
@Karsten Wenzlaff
Weder hat sich der DJV beim Leistungsschutzrecht von den Verlegern um die Fichte führen lassen, noch wurden Geheimverhandlungen geführt. Der DJV hat zu jedem Zeitpunkt deutlich gemacht, dass es uns um eine faire Beteiligung der Urheber am Aufkommen aus dem Leistungsschutzrecht geht, wenn dieses von den Verlegern geforderte Gesetz wirklich kommen sollte. Ein klares Ja zu einem solchen Vorhaben sieht anders aus. Dass wir Gespräche mit den Verlegern über eine mögliche Ausgestaltung im Sinne der Journalisten geführt haben, ist weder ein Geheimnis noch ein anrüchiges Verfahren. Das macht man als Verband so, wenn man die Interessenvertretung der Mitglieder ernst nimmt. Ist ein Gesetz erst mal verabschiedet, gibt es keine Möglichkeit mehr, eine bessere Beteiligung der Mitglieder am materiellen Aufkommen zu erreichen.
liebe leut’,
bitte abrüsten – auf allen seiten!
wir sollten keine (irgendwann vielleicht einmal noch blutigen) religionskriege führen.
beide seiten (urheber vs. netizens) können argumente aufs spielfeld tragen, die diskussionswürdig sind. wir sollten uns alle einmal eingestehen, dass noch niemend die lösung gefunden hat, die die berechtigten ansprüche aller – urheber, verwerter, nutzer – sauber unter einen zukunftstauglichen hut bekommt.
zum leistungsschutzrecht: das ist eindeutig im interesse der verleger/verwerter – nicht der (freiberuflichen) autoren. das sollte inzwischen genügend durchdekliniert sein. im übrigen müssten die verleger, wenn sie dieses recht durchdrücken können, konsequenterweise auch nutzungsverträge mit all den tausenden site-inhabern abschließen, deren arbeiten die verleger-redaktionen tagtäglich (kostenlos) nutzen. darüber verlieren sie naheliegend kein wort.
das leistungsschutzrecht ist ein letztes aufbäumen der alten verleger, weil sie wissen, dass sie einer entwicklung hoffnungslos hinterherhinken. haptische zeitungen wird es in zwei dekaden nicht mehr geben – es muss aber weiterhin seriösen journalismus geben, der ist existenziell für eine demokratische gesellschaft (“bürger”journalismus kann ihn nicht ersetzen, wohl aber interessant flankieren). seriöser journalismus ist zeitaufwendig – er kostet geld. die app-varianten von s.z. & co. könn(t)en den – oder zumindest einen – weg weisen.
freiberuflichen journalisten zu empfehlen, sie sollten sich mal schnell einen anderen job suchen, das ist ein billiger totschlag-einwurf. dann bitte konsequent: dann mögen sich auch die entwickler propritärer software einen neuen job suchen, künftig nur noch (kostenlose) freie software entwickeln; dann mögen bitte unsere profi-kicker nur noch für 0 euro auf dem spielfeld auflaufen – unsoweiter. führt uns das weiter…?
gruß in die runde
marc fritzler
„Unendliche Geschichte Urheberrecht. Vom Orchideenfach zum gesellschaftlichen Reizthema“, so betitelt Spielkamp seinen Beitrag und man ist gespannt auf seine Antworten zur derzeit geführten Debatte, seien es nun transformative Nutzungen, Fair use, Schutzfristenverkürzung oder auch nur zur Meinung, das jetzige Urheberrecht führe zur künstlichen Verknappung, statt die Produktion von kulturellen Werken zu fördern und Teilhabe an der Wissensgesellschaft zu ermöglichen.
Antworten? Leider wird man bitter enttäuscht. Nichts von alledem. Stattdessen die altbekannten Positionen zum Leistungsschutzrecht der Presseverleger. Als wenn die UrheberInnen (nur) dieses Thema und vor allem umtreibt. Mit Hilfe des Arguments „Scheindebatte“ führt Spielkamp selbst eine solche. Er unterschlägt völlig, dass das Urheberrecht in erster Linie die UrheberInnen schützt und nicht die Verlage oder sonstige Verwerter. Und dass UrheberInnen, freie wie angestellte, das auch nicht geändert sehen wollen. Im Gegenteil: sie wollen keine Enteignung durch eine Verkürzung auf Schutzfristen, die ihnen das Honorar zum Leben nehmen. Sie wollen keine Schranken, bei denen sie jahrelang prozessieren müssen, um rechtssicher zu wissen, dass ihre ausschließlichen Rechte verletzt wurden. Sie wollen auch nicht ihre Werke gemixt oder verknüpft sehen, ohne zuvor gefragt worden zu sein. Sie wollen die Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke behalten. Und sie wollen von ihren Werken leben können. Wegen all dieser Gründe muss das Urheberrecht reformiert werden, aber anders als Spielkamp sich das vorstellt. In erster Linie geht es nicht um vermeintliche Interessen von nicht definierten Nutzern, sondern um die der UrheberInnen. Deren Position muss gestärkt werden, damit Verlage und andere Verwerter nicht länger ihre UrheberInnen knebeln können.
Und – natürlich darf das nicht fehlen – der Keulenschlag auf ARD und ZDF. Mit schiefen Argumenten, wie dem, die Presseverleger hätten dafür gesorgt, dass Inhalte bei ARD und ZDF depubliziert werden müssten. Nein, es war die EU-Kommission, die mit ihrer Mitteilung vom April 2007 den Grundstein dafür gelegt hat.
Alles in allem: ein enttäuschender Beitrag mit wenig Substanz.
Benno H. Pöppelmann
DJV-Justiziar
[...] “Unendliche Geschichte Urheberrecht. Vom Orchideenfach zum gesellschaftlichen Reizthema” (29.2.2012, DLF Diskursthema) [...]
Habe jetzt hier mal ausführlicher zum Thema Remix geschrieben: “Sollte der nicht-kommerzielle Remix von Beiträgen freier Journalisten mit gesetzlichem Zwang eingeführt werden?” http://frei.djv-online.de/sollte-der-nicht-kommerzielle-remix-von-beitragen-freier-journalisten-mit-gesetzlichem-zwang-eingefuhrt-werden/
Schade, dass eine wichtige und dringend nötige Diskussion weitestgehend undifferenziert und unsachlich geführt wird. Ein unreflektiertes “Draufhauen” auf alle, die sich Urheber nennen – ohne Unterschied zwischen Verwerter- bzw. Verlagsperspektive oder Einzelurhebersicht – wird den praktischen Problemen nicht einmal ansatzweise gerecht. Marc Fritzler hat das in seinem vorhergehenden Kommentar schon bestens beschrieben: Das Argument, Kreative aller Sparten mögen sich doch dann einfach einen anderen Job suchen, ist eine platte Killerphrase, nicht mehr.
Auch die ACTA-Debatte ist ein interessantes Beispiel, wie haarsträubend undifferenziert und polemisch verschiedene Sachverhalte zusammengemengt werden, die nicht zusammen gehören. Aus Urhebersicht enthält ACTA allerlei sinnvolle Ansätze, was den Schutz kreativer Leistungen und geistiger Arbeit betrifft – so wie auch das Urheberrecht selbst. Andererseits ist ACTA hochgradig problematisch, was den freien Zugang zum Netz betrifft. Statt Trennung der beiden Hauptaspekte wird dann auch gleich noch auf das Urheberrecht eingeschlagen. Den freien Zugang zur Infrastruktur zu ermöglichen, entsprechende Potenziale für gesellschaftliche Weiterentwicklung inbegriffen, ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Dass der ungehinderten, möglichst freien (sprich kostengünstigen) Zugang bedeutet noch lange nicht, gratis auf alle dort verfügbaren Inhalte zugreifen zu können.
Zum Stichwort Creative Commons: Ein interessantes Modell, das hierzulande durchaus mehr Verbreitung finden könnte. Neben der Kompliziertheit in der Anwendung (beispielsweise kleinster gemeinsamer Nenner für Beiträge, deren Bausteine aus mehreren unterschiedlichen CC-Lizenzen bestehen) fehlt mir ein handfester Hinweis, wie die korrekte Einhaltung der CCs garantiert werden könnte. Die Stolpersteine bei diesem Modell sind zahlreich.
PS: Durchaus interessant ist der Vorschlag von Christoph Keese, der kürzlich in seinem Blog eine Erweiterung des CC-Modells um zwei Varianten vorschlug: http://www.presseschauder.de/so-konnte-creative-commons-in-zukunft-aussehen/
Ein verpflichtendes “Festpreismodell” und ein prozentuales, verpflichtendes Honorarmodell sind gut gemeinte Denkansätze, denen allerdings Handfestes fehlt: Wie gelangt das Honorar zum Erschaffer des Werks? Antworten auf solche Fragen? Bislang keine. Das Werk eines Kreativen zu mögen sei Garant für Honorar, so lautet ein gern strapaziertes Argument in der Debatte. Es gibt Geschichten, die belegen: Es handelt sich um eine bloße Annahme. Diese hier beispielsweise: http://www.hometrail.de/2012/02/bilderklau-nett/ (Immerhin ist man sich zumindest in diesem Fall nach ausführlicher Debatte einig geworden.)
[...] So könnte man in Kurzform die Beweggründe der Presseverleger zur Schaffung eines Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Warum eigentlich nur für Presseverleger?) benennen. einen ausführlichen Artikel dazu findet man (hoffentlich länger als 7 Tage) beim Deutschlandfunk Diskurs: Wenn es darum geht zu erklären, warum etwa Presseverlage in Schwierigkeiten geraten, hört … [...]
Mich freut, dass in dieser Diskussion auch Autoren das Wort ergreifen und ihr Interesse artikulieren. Viel zu lange schon haben Matthias Spielkamp, Markus Beckedahl und andere für sie gesprochen, ohne dafür ein Mandat zu haben, und viel zu lange haben sie das Gegenteil von dem gefordert, was für Autoren gut und richtig ist. Währenddessen haben die Gewerkschaftsvertreter harte und anstrengende Sacharbeit für ihre Mitglieder geleistet. Ich habe in jeder einzelnen der langen Sitzungen mit DJV und Verdi zum Leistungsschutzrecht gesessen. Das war anstrengend für alle Beteiligten. Gemauschelt hat da niemand, und über den Tisch wurde auch niemand gezogen. Sondern wir haben die Gesetzbücher vor uns liegen gehabt und sind mühsam Wort für Wort, Paragraph für Paragraph durchgegangen, um eine Lösung zu finden, wie ein intelligenter Interessenausgleich in der digitalen Welt aussehen kann. Es wurde gestritten und gerungen, aber immer verbindlich in der Form und auf hohem Kenntnisniveau. Wir haben bestimmt kein Patentrezept gefunden, aber vielleicht einen kleinen Teil einer Lösung für ein Detailproblem. (Wobei ihr DJV und Verdi hiermit nicht für den von den Verlagen gemachten Vorschlag in Anspruch nehmen will). Nichts anderes als eine Detaillösung ist das Leistungsschutzrecht. Matthias Spielkamps Behauptung, Verlage würden aus Verzweiflung über den angeblichen Niedergang ihres Geschäftsmodells die Rettung durch das Leistungsschutzrecht erwarten, ist total absurd. Was für eine triviale Küchenpsychologie! Was für eine Unkenntnis der komplexen Realität unternehmerischen und verlegerischen Handelns! Ich wünsche mir, dass diese Diffamierung aller Beteiligten endlich aufhört und sich Herr Spielkamp endlich auch mal das Gesetz in die Hand nimmt, um über Details zu diskutieren – stundenlang, tagelang, wochenlang. DJV und Verdi haben sicher einige Vorbehalte gegen das Leistungsschutzrecht, das ist legitim. Sie sind nicht mit fliegenden Fahnen ins Verlegerlager übergelaufen. Aber sie haben uns und mich mit ihrer Sachkenntnis immer wieder tief beeindruckt. Die Leute, die bislang jede Einladung ausgeschlagen haben, mal konkret über das Gesetz zu diskutieren, sollten einfach aufhören, diejenigen zu beleidigen, die Sacharbeit leisten. Stattdessen wäre es zur Abwechslung mal eine gute Geste, wenn das Creative Commons-Team selbst Vorschläge macht, wie man das gute CC-Konzept weiter entwickeln kann, so dass Kreative damit Geld verdienen.
Ich bin erstaunt. Einerseits behauptet der Autor, die Verlage würden die freien Autoren enteignen. Anderseits möchte er die Öffis dazu bringen, ihre Inhalte auf Dauer kostenlos bereit zu stellen. Aber diese Inhalte werden überwiegend von Freien produziert, die Freien werden also enteignnet.
[...] Das Urheberrecht ist vom Orchideenfach weniger Experten in den Mittelpunkt der Gesellschaft gerückt… [...]
[...] Spielkamp Unendliche Geschichte Urheberrecht. Vom Orchideenfach zum gesellschaftlichen Reizthema Spielkamp kritisiert die Umdeutung der Urheber- in Verwerterrechte und die zuletzt viel besprochene [...]
@ Marco Tullny
Ihre Aussage verstehe ich nicht. Die Freien werden doch für Ihre Leistung bezahlt. Und das (bezahlte!) Material veröffentlicht.
Wieso ist es, wenn es länger als 7 Tage auf der Webseite verbleibt eine Enteignung?
Eventuell wären die Sender sogar bereit ein etwas höheres Honorar zu bezahlen, wenn es länger online erreichbar bleiben dürfte. (Die Enteignung der Gebührenzahler ist ja hier kein Thema.)
Und außerdem: Ich denke, die Autoren snd Stolz auf Ihre Werke und profitieren davon, dass potentielle Auftraggeber sich bereits geschaffene Werke ansehen können – Werbeeffekt. Dieser ist jetzt nur für sieben Tage gegeben.
Äpfel = Birnen?
Man stelle sich mal vor, man dürfe ein gekauftes Presserzeugnis nicht mehr lesen, wenn es älter als sieben Tage ist – man kauft dann also nicht mehr das Presseerzeugnis sondern erwirbt mit den Kauf des Presseerzeugnisses nur ein Nutzungsrecht für sieben Tage!
- Sollte ich auf diese Idee jetzt schnell ein Patent anmelden?
Hallo Harald, zum Argument “kostenlos arbeiten” schau mal diese Videos:
- hinsichtlich Huffington Post: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=byak4ls-plg
sowie Harlan Ellison — Pay the Writer: http://www.youtube.com/watch?v=mj5IV23g-fE&feature=player_embedded#!
Es gibt noch ein besseres Video zum Thema, vielleicht kann das noch ein Kollege finden…
Ich habe ihn noch gefunden, den Link auf das bessere Video (gefunden bei http://www.kunstundso.com/2010/07/30/bezahle-mich-warum-freiberufler-nicht-umsonst-arbeiten-sollten/)
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=JI3Df7-KFtw
@Harald & @ Marco Tullny:
Ihre beiden Kommentare, zeigen sehr gut, wie unterschiedlich die Wissensbasis der Menschen in Deutschland ist.
Die aktuelle Diskussion, die zwischen den Piraten und den Verwertern seit einiger Zeit geführt wird, bringt hoffentlich eine Veränderung in die, zur Zeit etwas altbackene, Situation.
Ein Urheberrecht, dass an die digitale Welt angepasst ist, ist überfällig.
In Bezug auf die Nachrichtenverlage ärgert mich vor allem die Behauptung, es würde um den Schutz des “Qualitätsjournalismus” gehen. Der Ausspruch von EU-Handelskommissar Karel de Gucht: “Unsere Verantwortung als Politiker ist, Tatsachen zu schaffen und nicht der Masse zu folgen” ist für in der Demokratie eigentlich ein Skandal. In Deutschland hat das nicht ein einziges qualitätsjounalistisches, Leistungsschutz forderndes Medium kommentiert. Leistungsschutz? Für welche Leistung? Und das ist nur ein Beispiel. Bei digitalen Meldungen ist die Lage noch trauriger. In Focus, Stern und ARD lese ich nur sehr einseitige Nachrichten. Das reicht mir nicht aus, und wenn ich schon mit den Onlineausgaben der großen Verlage unzufrieden bin, dann kaufe ich mir natürlich auch keine gedruckten Exemplare mehr. Das ist der Grund für die Umsatzeinbußen. Die Zeitungen sind schlechter als das Internet. Die “Fakten, Fakten, Fakten” sind nicht im Focus, sondern in Blogs, Foren und kritischen Newsseiten.
[...] Wert auf Abstand zu Googles Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht legt, aber trotzdem – zuletzt beim Deutschlandfunk – Verlage und Urheber polemisch, kenntnisarm und bissfreudig angreift. Über iRights hatte [...]
Es ist schon unterhaltsam mit anzusehen, in welch schöner Eintracht die Funktionäre des DJV und der Lobbyist der Presseverleger hier die Urheber vorschützen, deren Interessen sie zu vertreten vorgeben. Und zugleich dem Urheber des Beitrags, der von der Lizenzierung seiner Werke lebt, unlautere Motive unterstellen.
Der Anwalt und DJV-Funktionär Pöppelmann möchte gern, dass ich mich nicht mit dem Leistungsschutzrecht beschäftige, weil es eine Scheindebatte sei, und der angestellte Lobbyist Keese pflichtet ihm bei. Wenn dem so wäre, warum tauchen dann die Verlagslobbyisten bei jeder Anhörung drei Mann hoch auf, um Einfluss auf das Justizministerium zu nehmen, warum missbrauchen die Verleger ihre Publikationen, um Stimmung dafür zu machen, ohne ihre Interessen offen zu legen?
Pöppelmann möchte, dass ich mich mit den „richtigen“ Themen beschäftige (die er gern festlegen möchte): transformative Nutzungen, Fair use, Schutzfristenverkürzung. Na klar, und wie man die WIPO reformiert, in dem Zuge gleich die UN, und für sozial gerechten Weltfrieden sorgt, werde ich beim nächste Mal gleich mit erledigen. Die differenzierte Erläuterung allerdings, warum das Urheberrecht seiner Aufgabe nicht mehr gerecht wird, die Urheber zu schützen, kontert er mit dem stichhaltigen „Argument“: „Er (Spielkamp) unterschlägt völlig, dass das Urheberrecht in erster Linie die UrheberInnen schützt und nicht die Verlage oder sonstige Verwerter.“ Dabei habe ich doch gerade ausführlich belegt, warum das nicht der Fall ist… Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Keese wiederum freut sich, dass sich „Autoren das Wort ergreifen“ (welche denn?), und spricht mir das Mandat ab, für Autoren zu sprechen. Wer kann erkennen, wo ich mir dieses Mandat angemaßt habe? Im Gegensatz zu DJV-Funktionär Zörner, DJV-Funktionär Pöppelmann, DJV-Funktionär Hirschler und Verlagslobbyist Keese bin ich kein Interessenvertreter. Aber weil wir gerade davon sprechen: Die Interessenvertretung der freien Journalisten, Freischreiber, die deshalb gegründet wurde, weil sich Freiberufler eben nicht von DJV und dju angemessen vertreten sehen, hat sich ausdrücklich gegen ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen und für eine Reform des Urheberrechts, die dazu führen würde, dass das Urheberrecht wieder die Urheber schützt, nicht die Verwerter. Sicher ein guter Grund, sie bei den Verhandlungen über das Leistungsschutzrecht außen vor zu lassen. (Ich bin seit mehr als 15 Jahren Mitglied der dju und Mitglied bei Freischreiber, seit es den Verband gibt.)
Und alle hier versammelten Interessenvertreter sind sich herzlich einig darüber, dass es beim Leistungsschutzrecht nur noch um das Wie geht, nicht mehr um das Ob. Weshalb Keese mich auffordert (mit solch zurückhaltender Wortwahl wie „Diffamierung“), mich doch bitte wochenlang damit zu beschäftigen, wie ein LSR aussehen sollte. Tut mir leid, Herr Keese, den Gefallen werde ich Ihnen nicht tun, denn es sollte das Leistungsschutzrecht nicht geben. Die Gründe dafür stehen oben. Und, falls es Ihnen entfallen ist: Ich habe erst am 17. Februar das letzte Mal eine Einladung angenommen, nicht ausgeschlagen, über den Sinn des Gesetzes zu diskutieren: bei der Evangelischen Journalistenschule, mit Ihrem Kollegen, dem Justiziar des VDZ, Herrn Dr. Fiedler. So, wie ich auch bereits mit Ihnen mehrfach darüber öffentlich diskutiert habe. Vergessen?
Übrigens, lieber Herr Keese: Sie sollten sich lieber selber etwas besser einlesen, bevor Sie hier so auf den Putz hauen. Das hätte evtl. dazu geführt festzustellen, dass es CC-Lizenzen, die eine Honorierung der Urheber erlauben, seit Jahren gibt. Die heißen CC+. Dann müssen Sie auch keine neuen erfinden. Aber Fakten spielen in Ihren Einlassungen ja traditionell eher eine untergeordnete Rolle.
[...] Diskurs @ Deutschlandradio: “Das Urheberrecht ist vom Orchideenfach weniger Experten in den Mittelpunkt der Gesellschaft g… [...]
“Man erlaubt zwar die Nutzung eines Werkes unter bestimmten Voraussetzungen. Der Vergütungsanspruch ist aber praktisch kaum durchsetzbar. Für Künstler, die von ihrer Kunst leben möchten, ist Creative Commons keine Lösung.” (Dr. Matthias Lausen, München)
Quelle: http://www.kuk-initiative.de/KuK/Navigation/aktuelles,did=452314.html?view=renderPrint
Sorry, ich habe Zweifel, dass die Mitglieder von Freischreiber alle einen gesetzlichen Zwang zum Remix ihrer Beiträge ohne Vergütung und Einflussmöglichkeit wollen. Da hat Herr Spielkamp den Vorstand auf seine Positionen getrimmt. Und Interessen vertritt Matthias Spielkamp natürlich – die seiner Plattform irights.org, die natürlich bestimmte, oft mit Google übereinstimmende Positionen vertritt, was sich in der Aufmerksamkeitsgesellscgaft selbstverständlich auch in der einen oder anderen Weise auszahlt, woran wiederum überhaupt nichts schlimm ist (das Geschäftskonzept und die Art der Umsetzung sind doch gelungen!) – nur muss man das schon ein Stück weit ehrlicher kennzeichnen. Wie Spielkamp zu behaupten, er sei ohne jedwedes Interesse, ist daher absurd (“Im Gegensatz zu DJV-Funktionär Zörner, DJV-Funktionär Pöppelmann, DJV-Funktionär Hirschler und Verlagslobbyist Keese bin ich kein Interessenvertreter”). Interessenlose Wesen gibt es nur im Himmel bzw. im Märchen. Vielleicht mal Ihering lesen, dürfte sogar rechtefrei sein und könnte also remixt werden.
@ Matthias Spielkamp: So lange Sie gestandene Leute, die über Jahrzehnte viel geleistet haben und in ihren Berufen respektiert sind, als “Funktionäre” und “Lobbyisten” titulieren, ist mit Ihnen nicht zu diskutieren. Unterlassen Sie die Beileidigungen, lesen Sie einfach mal die Gesetze, über die Sie fabulieren, stellen Sie sich der Diskussion, hören Sie auf, aus dem Hinterhalt zu schießen, benehmen Sie sich wie ein Erwachsener. Und besorgen Sie mal ein Mandat. Die Leute, die Sie beschimpfen, sind von Tausenden Mitgliedern oder von Hunderten Unternehmen in ihre Ämter gewählt worden. Sie stehen in Verantwortung und Rechenschaft. Natürlich vertreten sie Interessen – ganz offen und ehrlich. Welche das sind, steht auf den Visitenkarten. Sehr im Unterschied zum Beispiel zu Philipp Otto oder Till Kreutzer, bei denen das Wort “Google” nicht auf der Visitenkarten erscheint. Sie sind nicht gewählt, können kein Mandat vorweisen, reklamieren aber dennoch eine Sprecherrolle, die sie und Sie nicht haben, und Gremien stellen sie / Sie sich auch nicht. Deswegen: Bitte mal zur Seite rücken und den Weg für konstruktive Lösungen frei machen. Bis dahin bitte sagen: “Ich meine…” statt “Das Internet ist…” oder “Die Freien wollen…” oder “Die Journalisten verlangen…”
“Sondern wir haben die Gesetzbücher vor uns liegen gehabt und sind mühsam Wort für Wort, Paragraph für Paragraph durchgegangen, um eine Lösung zu finden, wie ein intelligenter Interessenausgleich in der digitalen Welt aussehen kann. ”
LOL!
Ich stelle mir vor, wie sie alle ganz fleißig da sitzen und Paragraphen durchgehen, mühsam, schwitzend, Wort für Wort, stöhnend, ächzend, “argh!”.
Bisher war das ja die Aufgabe von Anwälten, scheint jetzt aber so, als ob sich “Vertreter”/Verterter von Journalistenverbänden von der juristischen Fakultät emanzipieren würden. Den Eindruck hatte ich ohnehin schon länger…
Bis jetzt ist ihnen hart arbeitenden Innovatoren aber zumindest eine intelligente Lösung nicht gelungen. Sichtbar an allen Orten im Web 2.0. Vielleicht sollten sie nächstes mal alle weniger ins StGB schauen, wenn sie sich was intelligentes ausdenken wollen.
Im übrigen wäre ich auch dafür, dass man mal wieder auch über den Begriff des “Werk” reden müsste. Diese klein-klein-Debatten, ob ich aus der ZeitOnline jetzt drei Buchstaben kopieren darf oder nicht, sind doch wohl volles Rohr lächerlich (zumal ohnehin bspw. alle Bilder und Videos temproär donngeloaded werden und damit potentilel “geklaut” sind – erfinden Sie ein neues Rechner-Internet-Prinzip oder überdenken Sie den ganzen ideelen Zugang, Sie werden nicht drum rum kommen!).
Wir reden hier die ganze Zeit über Schutz von Kunstwerken in Schrift oder Ton (Malerei und Plastik gibts scho gar net mehr!), aber dabei nie über das, was eigentlich ein “Werk” ausmacht (denn das produzieren Künstler: ein Werk; allerdings auch nicht immer: Artaud war der artist sans Ouevre), sondern nur über das, was davon geschützt gehört und wieviel davon und wie lange und wer daran verdienen soll (meine Meinung: für die Schrift hat der Autor das meiste Geld zu erhalten, für den Ton der Komponist, für das Bild der Maler, für die Plastik der Bildhauer; alle anderen haben unter der Höhe dieser Verdienste zu liegen). Im Grunde ist es wie über Regen reden ohne eine Defintion von Klima gegeben zu haben, sich dabei aber die ganze Zeit über Nässe beschweren und daher das “oben” verfluchen und den Himmel für Teufelswerk ausgeben.
Dass Kunst immer ein gewisse Viralität hat und grundsätzlich von anderen weiter verarbeitet wird – mit und ohne Zustimmung von irgendwem – war bis vor nicht sehr langer Zeit ein völlig selbstverständliches Prinzip von Kunst (und Musik) selbst. Irgendwann sind wir dann falsch abgebogen und jetzt reden wir darüber, ob man für das kopieren bestimmter Buchstabdenfolgen potentiell strafwürdig ist (bei, wie gesagt, einer Maschine, die Inhalte grundsätzlich in sich selbst kopieren muss, um sie dem Nutzer zugänglich zu machen … neben Politkern könnten auch “Journalistenvertreter” mal ein bissl IT-Kenntnisse brauchen).
Diese Debatte wird sicher dazu reichen, dass man unsere Dekaden als eine der gierigsten der modernen Geschichte sehen wird und gleichsam als eine, die künstlerisch auf sehr niedrigem Niveau schaffend war, mit nur wenigen Ausnahmen.
Ansonsten gilt für Verleger: niemand hat euch gebeten, das Web mit eurem Inhalt zu füllen. Wenn ihr ein Problem mit den Folgen habt, gewähnt euch dran oder schleicht euch!
Organisation ist alles!
Das mit den Mandaten ist doch Nonsens, es gibt niemand der für alle Sprechen kann. Und wenn man so das Netz verfolgt scheint Matthias Spielkamp derjenige zu sein, dessen Meinung von deutlich mehr Menschen geteilt wird. Von daher sollte diese Mandat-Diskussion wohl eher in die Richtung gehen, dass man mal hinterfragt ob die Gremien die über irgendwelche hierarchischen Strukturen entstehen denn wirklich so wie sie sind richtig konzipiert wurden. Denn anscheinend sitzen, wenn man die Diskussion hier verfolgt in so einem Gremium nur Leute mit haargenau der selben Ansicht, das ist schon etwas verwunderlich, wenn man doch ständig sieht, dass die von ihnen eigtl. Vertretenen doch deutlich divergierende Meinungen haben. Da fällt anscheinend irgendetwas im großen Rahmen unter den Tisch.
Ähnliches gilt übrigens für die GEMA, da sind die Strukturen mindestens genauso fraglich, wenn bei einer DDOS Attacke auf die GEMA-Seiten der noch am Leben gelassene Blog unzählige Kommentare von Musikern aufweist, die sich von der GEMA alles andere als (gut) vertreten fühlen und auch sonst das Internet voll damit ist.
Im übrigen finde ich die Analyse der 3 Probleme der Presseverlage im Artikel recht gut gelungen, schade dass darauf niemand eingeht, weiterdenkt, vielleicht sogar sinnvolle Geschäftskonzepte entwickelt, die diese neuartigen Probleme berücksichtigen. Statt dessen konzentriert sich die Diskussion ausschließlich auf das Leistungsschutzrecht, wo es doch letztendlich nur darum geht Geld von Suchmaschinenbetreibern insb. Google an die Verleger umzuleiten, zumindest wenn man die Diskussion ehrlich führen möchte, dann sollte man den Kernaspekt nicht aus den Augen verlieren und wenigstens ehrlich thematisieren, auch unabhängig davon, ob es argumentativ zu rechtfertigen ist oder nicht.
meine 2Cents zum Thema
Viele Grüße
René
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[...] Unendliche Geschichte Urheberrecht. Vom Orchideenfach zum gesellschaftlichen Reizthema | Diskurs @ D… [...]
[...] Spielkamp schreibt über “Unendliche Geschichte Urheberrecht. Vom Orchideenfach zum gesellschaftlichen Reizthema”. Das Urheberrecht ist vom Orchideenfach weniger Experten in den Mittelpunkt der Gesellschaft [...]
Lieber Herr Keese,
warum so dünnhäutig? Weiß Ihr Arbeitgeber, wissen Ihre Kollegen, dass Sie es als Beleidigung auffassen, Lobbyist genannt zu werden? Vielleicht sollten Sie dann den Job wechseln.
Mit Ihrer Kriegsmetaphorik („aus dem Hinterhalt schießen“), in deren Verwendung Sie offenbar keinen Widerspruch dazu sehen, mich als Scharfmacher zu bezeichnen und mir zu unterstellen, ich beschimpfe andere, entlarven Sie sich ohnehin. Meine Argumente stehen oben, von den Herren Hirschler, Zörner, Pöppelmann und Ihnen habe ich hier noch keins gelesen.
Außer natürlich: „Spielkamp maßt sich an..“, „Spielkamp ist unehrlich…“ – nicht zu vergessen natürlich der Versuch, mir verdeckte Interessen anzudichten. Fürs Protokoll und zu Ihrer Information (und Erinnerung, denn Sie wissen schließlich, was ich jetzt sage, weil ich es Ihnen gegenüber schon oft gesagt habe, aber das verschweigen Sie den Lesern hier offenbar lieber): Weder iRights.info noch ich selbst haben jemals einen Cent von Google empfangen. Ich selber habe ein Moderationshonorar im Rahmen der 3. Initiative des so genannten Collaboratorys erhalten, die von Google mitfinanziert wurde. Eigentlich sollte ich es wohl als Beleidung auffassen, wenn Sie annehmen, dass ich mir so billig meine Überzeugungen abkaufen lasse. Oder schließen Sie hier von sich auf andere?
Außerdem habe ich im Gegensatz zu Ihnen großes Vertrauen in die Leser: sie vermögen sicherlich zu entscheiden, wem Sie mehr Glauben schenken wollen – einem unabhängigen und mit Fakten argumentierenden Journalisten, oder einem Lobbyisten, der dafür bezahlt wird, ein von seinem Arbeitgeber vorgegebenes Ziel durchzusetzen – ein Ziel, an dem kein unabhängiger Beobachter ein gutes Haar lässt.
Schmierenkampagnen werden Ihnen da nicht helfen, ebenso wenig wie beim Bundeskartellamt, wo die Verleger gerade ihre Beschwerde gegen Google zurück gezogen haben. Eine Beschwerde, die ohnehin aussichtslos war, wie die beiden prominentesten Kartellrechtler, die sich mit dem Thema beschäftigen, feststellen (Haucap: http://irights.info/index.php?q=node/2163 und Lohse: http://www.irights.info/index.php?q=node/2161). Sicher aber sind auch die Ihrer Ansicht nach von Google gekauft und nur ein weiterer Beweis für die Verschwörung, die hier läuft und den langen Arm der Unternehmen, die auf nichts anderes aus sind, als deutschen Verlagen das Geschäft kaputt zu machen.
Für mich ist die „Diskussion“ an dieser Stelle beendet, denn sie dreht sich nicht ums Thema. Ich hatte den Auftrag, etwas über das Verhältnis von Urheberrecht und Journalismus zu schreiben. Aber damit wollen Sie sich ja offenbar nicht auseinandersetzen.
Gruß
ms
P.S.: Herr Hirschler, Sie glauben also, der Freischreiber-Vorstand besteht nur aus einem Haufen ahnungsloser Idioten, die sich von mir auf meine Vorstellungen „trimmen“ lassen. Ist das vielleicht einfach nur ein unzulässiger Analogieschluss, basierend auf Ihren eigenen Erfahrungen? Auch woher überhaupt Ihre Behauptung stammt, ich sei für einen „gesetzlichen Zwang zum Remix“, ist mir einigermaßen rätselhaft. In meinem Text steht das jedenfalls nicht, das scheint eher so eine fixe Idee von Ihnen zu sein.
Eine Déformation Profesionelle ist es wohl, dass Sie nur sehen, was Sie sehen wollen. Ich behaupte, ich sei ein „interessenloses Wesen“? Wo? Ich bin kein Interessenvertreter. Wenn Sie den Unterschied nicht verstehen, verstehen Sie offenbar nicht, was Sie tun. Ihering hin oder her.
Lieber Matthias,
es stimmt nicht, das die Angebote der SZ, der Zeit oder der FAZ online stehen. Das ist nur eine Behauptung der Verleger, die auch von ihren Debattengegnern immer wieder ungeprüft übernommen wird. SZ, Zeit, FAZ stehen zu mindestens 90 Prozent NICHT online. Allenfalls 10 Prozent ihrer Artikel sind im Netz zu lesen, die anderen hinter wasserdichten Zahlschranken verschanzt. Das gleiche gilt meines Erachtens für manche Regionalzeitung. Der Rest sind Tickerverschnitte oder Beiträge der Onlineredaktionen. Das ist m.E. wichtig zu konstatieren, weil es erstens zeigt, dass die Verlger keineswegs durch irgendwelchen obskuren Marktmächte gezwungen sind, ihre Inhalte kostenlos herzugeben und dass sie es auch keineswegs tun und weil es zweitens die Notwendigkeit eines Leistungschutzrechts nochmals widerlegt: Wozu Leistungsschutzrecht, wenn ohnehin kein Dritter – kein Google und kein Perlentaucher – darauf verlinken kann? Und es wäre ganz und gar nicht zu rechtfertigen, Leistungsschutzrechte auf die Angebote von zeit.de oder faz.net zu zahlen, denn das sind keine Presseangebote, sondern Online-Dienste. Warum sollten sie anders behandelt werden als andere Onlinedienste?
Lieber Thierry,
Du hast Recht, wenn Du sagst, dass viele Verlage einen Großteil ihrer Inhalte nicht kostenlos abrufbar ins Netz stellen. Dennoch gilt meine Analyse der Marktsituation, denn der Anteil der Bezahlinhalte, die tatsächlich Geld in die Kasse bringen, ist bei den meisten Angeboten derzeit wohl verschwindend gering.
Und das Leistungsschutzrecht würde ja erst dann greifen, wenn etwas im Netz steht und verlinkbar ist. Die Tatsache, dass nur ein kleiner Teil der Inhalte derzeit verlinkbar ist, macht da keinen Unterschied, denke ich.
Was die Unterscheidung online/offline angeht, die ich ja selber anspreche (dort, wo es um die Öffentlich-Rechtlichen geht): Der Begriff der “Presse” bezieht sich schon lange nicht mehr allein auf Publikationen, die gedruckt werden. Insofern sind Wesites wie Zeit Online oder Spiegel Online selbstverständlich Presseerzeugnisse. Die Frage, wer in den Genuss eines Leistungsschutzrechts käme, ist aber einer der umstrittensten Punkte in der Auseinandersetzung.
Grüße
Matthias
Tja, Matthias, wenn das so ist, wollen wir Perlentaucher aber auch Leistungsschutzrechte, wenn die Zeitungen auf uns verweisen! Außerdem ginge aus Deiner Argumentation ja hervor, dass die Zeitungen im Moment des instituierten Leistungsschutzrechtes ihre Inhalte kostenlos online stellen würden. Daran glaube ich keine Sekunde: Sie tun nur jetzt so, als wären ihre Inhalte kostenlos online, weil sie sonst gar kein Argument mehr für das Leistungsschutzrecht hätten. Da die Onlineableger der Printpresse zum größten Teil aus Tickemeldungen und Artikeln der Online-Redaktionen und nur zum geringsten Teilen aus Printübernahmen bestehen, sehe ich eigentlich nicht ein, warum sie als Presseerzeugnis gelten sollen. Wenn die Huffington Post von der New York Times gekauft würde – wäre sie dann ein Presseerzeugnis?
[...] ihrer Meinung ist. Meistens mit dreisten Lügen und Falschdarstellungen. Die Kommentare unter einem Gastbeitrag von Matthias Spielekamp für den Deutschlandfunk oder das Blog Der Presseschauder und die Twittertimeline von Christoph Keese, geben darüber [...]
KEIN ORT NIRGENDS
Die Debatte wird sich erst lösen, wenn beide Parteien realisieren, dass es sich im Bezug auf das Urheberrecht nicht um einen Grabenkrieg handeln kann. Denn jeder Mensch ist potenziell Urheber, Verwerter und schlichter Konsument in einem. Wer wie das Gewicht legt – das ist die individuelle Entscheidung, der eigene Standpunkt. Das Feld, auf dem wir agieren, ist jedoch durch das Internet unaufhebbar durchbrochen.
In diesem Sinne ergibt sich für mich auch die zukünftige Form der Bezahlung der Urheber. Ein Text wird nicht nach seinem Inhalt bezahlt, sondern nach seiner Positionierung. Wenn ein Musiker ein Konzert gibt, dann ist es eigentlich erstmal egal, wie viele Personen das mitkriegen oder was er spielt. Vertragsgegenstand sind Ort und Zeit. Und dann geht’s auf Sendung, sozusagen, und nachher wird bezahlt. Mehrgewinn erzielt der Künstler durch den Verkauf weiterer Produkte. Bezahlt wird aber erstmal der Auftritt, in Zukunft halt auch der Onlineauftritt.
Die Kerndefinition des Internets ist erstmal inhaltsneutral, oder sehe ich das falsch? Der Kommunikationsweg, das Situative am Journalismus, wird meiner Meinung nach unterberücksichtigt.
Benno H. Pöppelmann: “Sie wollen auch nicht ihre Werke gemixt oder verknüpft sehen, ohne zuvor gefragt worden zu sein.” – Autoren wollen ein Werk abliefern. Wenn sie selbst später darauf noch einmal zurückgreifen, ist das auch ein Remix. Franz Kafka hätte kein Werk, hätte er es tatsächlich verhindern können. Allein aus diesem Fall ergibt sich ein weitergefasster Werkbegriff, der dem Internet näher ist als Kafkas Nachttischschublade.
Christoph Keese: “DJV und Verdi haben sicher einige Vorbehalte gegen das Leistungsschutzrecht, das ist legitim.” und “Sie sind nicht gewählt, können kein Mandat vorweisen, reklamieren aber dennoch eine Sprecherrolle, die sie und Sie nicht haben, und Gremien stellen sie / Sie sich auch nicht.” – Eine Rolle einnehmen – Sie wählen Bilder, die Ihre eigene Argumentation im Voraus unterhöhlen. Sprechen – ja! In einer Rolle? Nein!
Michael Hirschler: “Interessenlose Wesen gibt es nur im Himmel bzw. im Märchen.” – Wie beschreiben Sie einen Menschen, der das Interesse vertritt, der Allgemeinheit den Vortritt zu lassen, gerne auch in Bezug auf nur bestimmte Dinge wie zum Beispiel der Informationsgewinnung?
Mathias Spielkamp: “[...] sie vermögen sicherlich zu entscheiden, wem Sie mehr Glauben schenken wollen – einem unabhängigen und mit Fakten argumentierenden Journalisten, oder einem Lobbyisten, der dafür bezahlt wird, ein von seinem Arbeitgeber vorgegebenes Ziel durchzusetzen – ein Ziel, an dem kein unabhängiger Beobachter ein gutes Haar lässt.” – Wird es in der Zukunft Unternehmen geben, die Lobbyisten bezahlen, ein Ziel zu verfolgen, das nicht vom Arbeitgeber vorgegeben wird?
Thierry Chervel: “Wenn die Huffington Post von der New York Times gekauft würde – wäre sie dann ein Presseerzeugnis?” – Sie liegen so richtig, lieber Herr Chervel. Das Wort Presseerzeugnis muss wohl leider begraben werden…
[...] Unendliche Geschichte Urheberrecht. Vom Orchideenfach zum gesellschaftlichen Reizthema Das Urheberrecht ist vom Orchideenfach weniger Experten in den Mittelpunkt der Gesellschaft gerückt. Der Streit um Abkommen mit putzigen „Namen“ wie ACTA, SOPA und PIPA ist mit einem Mal Hauptmeldung in der Tagesschau und auf den Titelseiten von Tageszeitungen und Magazinen, in den Online-Medien ohnehin. Doch bei der Debatte um die Zukunft des Journalismus wird der Einfluss des Urheberrechts grenzenlos überschätzt. Matthias Spielkamp, unter andere Gründer der preisgekrönten Internetplattform irights.info, über eine Debatte und ihre Scheinargumente. Quelle: Deutschlandfunk [...]
[...] und Tweetabdruck: (Welt Kompakt über den Tweet des Tages, Chervel über LSR, Spielkamp über [...]
Hier ein kleines Beispiel was das Leistungsschutzrecht für den freien Autoren bringt:http://immateriblog.de/in-eigener-sache/offener-brief-an-gabor-steingart-uber-verlage-freie-autoren-urheberrecht-und-innere-pressefreiheit/Einen Brief vom Verleger, das er doch freiwillig alle seine Verwertungsrechte abzugeben habe.
[...] Konflikt um das Urheberrecht wird seit Jahren mit ununterbrochener Schärfe geführt. Doch oft geraten dabei nur die Themen Film und Musik oder Zeitung und Buch in den Blick. [...]
[...] es mit Matthias Spielkamp in seinem höchst lesenswerten Grundsatzartikel auf diskurs@dradio zu sagen: “Es ist nicht klar, warum das Leistungsschutzrecht eingeführt [...]
[...] aus der Deckung des Internets“. Zuvor hatte das Thema auch schon auf diesem Portal für heftige Kontroversen und lebhafte Debatten gesorgt. Die Sendung Markt und Medien hat mit dem Blogger und Netzaktivist [...]