Urheberrecht und Wissenschaft
Der Konflikt um das Urheberrecht wird seit Jahren mit ununterbrochener Schärfe geführt. Oft geht es dabei nur um Filme und Musik oder Zeitungen und Bücher. Doch die Auseinandersetzung im Kontext Bildung und Wissenschaft ist ebenso nötig.
Denn nicht zuletzt werden Erkenntnisse der Wissenschaft an staatlich finanzierten Institutionen gewonnen und auch die Frage nach dem privatwirtschaftlich organisierten Schulbuchwesen dürfte in Zeiten der Wikis und Open Education Ressources neu gestellt werden. Das jedenfalls meint Matthias Spielkamp, Journalist und Mitgründer der Informationsplattform irights.info.
Urheberrecht und Wissenschaft von Matthias Spielkamp
In der großen Aufregung um das Urheberrecht führt die Wissenschaft ein Schattendasein. Zu Unrecht. Denn der Konflikt, der dort schwelt, ist skandalös. Und das, obwohl nirgendwo so eindeutig auf der Hand liegt, was geändert werden müsste.
Wer darüber diskutiert, ob das Urheberrecht gut ist oder schlecht, ob es abgeschafft werden soll oder nicht, diskutiert weitgehend am Thema vorbei. Es gibt gute Gründe dafür, auf das Urheberrecht zu verzichten, und es gibt ebenso gute, am Urheberrecht festzuhalten. Nur gibt es wenig gute Gründe, am Urheberrecht in seiner derzeitigen Form festzuhalten. Das gilt vor allem für die Regulierungen in Bildung und Wissenschaft.
Gerade in letzter Zeit sprechen sich Musiker, Schriftsteller, Journalisten, Fotografen und andere Kreative lautstark dafür aus, das Urheberrecht zu „verschärfen“, auch wenn sie selten sagen können, was das konkret bedeuten soll – und wie es ihnen helfen würde. Denn zumeist haben sie ein Problem damit, gegenüber ihren Auftraggebern höhere Honorare durchzusetzen. Dennoch haben sie mehr Anlass, an ihren Verwertungsrechten festzuhalten als Wissenschaftler. Denn im Gegensatz zu den meisten von ihnen leben Musiker und Schriftsteller davon, ihre Werke zu verkaufen – oder besser gesagt: die Verwertungsrechte, die das Urheberrecht ihnen garantiert, an Verlage und Musiklabel zu lizenzieren. Die überwiegende Zahl der Wissenschaftler verdient ihr Geld anders: als Angestellte von Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen.
“Und es ist ein Skandal”
Wenn es ums Urheberrecht geht, ist das ein Unterschied ums Ganze. Das haben auch die Wissenschaftler selber bemerkt. Zehntausende von Ihnen setzen sich weltweit für das so genannte Open-Access-Modell ein. Das bedeutet, dass sie ihre Forschungsergebnisse, die als Journal Articles erscheinen, also als Beiträge in Wissenschaftszeitschriften, auch sofort im Internet öffentlich zugänglich machen wollen – kostenfrei für die Leser. Doch das dürfen sie nicht, wenn die Verleger der Journals ihnen alle Verwertungsrechte abverlangen, damit ein Beitrag in einer ihrer Zeitschriften erscheinen darf. Dann dürfen nur noch die Verlage darüber entscheiden, wo die Texte erscheinen. Das ist üblich. Und es ist ein Skandal.
Denn um die Beiträge in den Journals lesen zu können, müssen Universitätsbibliotheken, Forschungsinstitute und andere öffentliche Einrichtungen sie bei den Verlagen abonnieren – zum Teil zu astronomischen Preisen. Vor allem jedoch: auf Kosten des Steuerzahlers, der aber bereits dafür bezahlt hat, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse gewonnen und publikationsreif aufbereitet wurden. Diese Kosten an die Öffentlichkeit „outzusourcen“, beschert etwa einem internationalen Wissenschaftsverlag wie Reed Elsevier eine Umsatzrendite von 27 Prozent, bei einem Umsatz von knapp 7 Milliarden Euro (Zum Vergleich: beim Metro-Konzern – Media Markt, Saturn, Kaufhof – liegt er bei unter einem Prozent, bei VW bei 12 Prozent.)
Die Hau-Drauf-Rhetorik
Seit Jahren macht sich eine internationale Community von Wissenschaftlern daher für Open Access stark. Das ist ein mühseliges Unterfangen, denn Wissenschaftler wollen und müssen sich in erster Linie mit ihrem Forschungsgebiet beschäftigen, nicht mit einem überkommenen Publikationsmodell, das sie jedoch durch ihre Gleichgültigkeit verfestigen. Hier ist die Hilfe der großen Wissenschaftsinstitutionen erforderlich, und unter Umständen die der Politik.
Die Forschungsvereinigungen – wie Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und andere – sollten durch so genannte Mandate dafür sorgen, dass ihre Wissenschaftler alle Forschungsergebnisse, die in Form von Journal Articles erscheinen, auch open access erhältlich sind, also frei zugänglich im Internet. Und die Politik sollte ihnen den Rücken frei halten – auch gegen den Widerstand der wenigen Gegner, die aus der Wissenschaft selber kommen. Denn die zeichneten sich in der Vergangenheit eher durch Hau-Drauf-Rhetorik als durch redliche Argumente aus, was ihnen viel unangemessene Aufmerksamkeit verschaffte.
Wissenschaftliche Ergebnisse sind umso wertvoller für eine Gesellschaft, je mehr Mitgliedern der Scientific Community, der Gemeinschaft der Wissenschaftler, darauf zugreifen können. Wissenschaftsverlagen zu erlauben, diese Ergebnisse zu verknappen, um daran Milliarden Euro auf Kosten der Steuerzahler zu verdienen, ist nicht nur die dümmste Art von Wissenschafts-, sondern auch von Wirtschaftspolitik, die man betreiben kann. Die Politiker, die das nicht verstehen, sollten es sich von einer der 375 Organisationen erklären lassen, die die Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet haben, darunter die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die französische Conférence des Présidents d’Université oder die Harvard University – nicht von Verlagsvertretern, die von diesen Zuständen profitieren.
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Weiterführende Beiträge auf Deutschlandfunk:
Abmahnwelle im Internet: Webseitenbetreiber sollten geforderte Strafzahlungen nicht uneingeschränkt hinnehmen (MP3)
“Das ist überhaupt nicht sinnvoll”: Matthias Spielkamp von iRights.info über den neuen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht (MP3)
Die Abschaffung des Urheberrechts weitergedacht: Schijndel/ Smiers: “No Copyright. Vom Machtkampf der Kulturkonzerne um das Urheberrecht. Eine Streitschrift”, Alexander Verlag (MP3)















Wissenschaft und Urheberrecht hat nur bedingt etwas miteinander zu tun. Sicher ist es sehr fragwürdig, dass Wissenschaftler auf “Steuerzahlers” kosten forschen und dann die Ergebnisse von Verlegern in der Privatwirtschaft vermarktet werden. Aber die Betrachtungsweise greift etwas zu kurz. Das viel größere Problem sind die Patentrechte. Man kann forschen und dann mit den Ergebnissen in der Privatwirtschaft verschwinden und dann wandern die Patente in alle Welt, während der deutsche Steuerzahler die technische Infrastruktur bereitstellt um die Forschungsarbeit zu ermöglichen. Prominentestes Beispiel ist das Patent zum MP3-Audiokompressionsformat, welches nun bei Thomson im Tresor liegt. Ähnliches Problem bei Opel/General-Motors. Wenn man die Patente braucht kauft man Opel und klappt eine Zeit lang später die Werkhallen zusammen und überlässt Deutschland die Arbeitslosen, während die “Opel-Patente” im Tresor vom Mutterkonzern General-Motors verschwinden. Danach kann sich General-Motors aussuchen, wo sie ihre “Fabrik-Zelte” aufschlagen – vorzugsweise Billiglohnländer. Man müsste also einfach nur alle deutschen Wissenschaftler, die von Staats wegen unterstützt werden, dazu verpflichten ihre Patente zur hälfte an den Staat abzutreten. Danach kann man für die Einnahmen aus Patentabkommen alle Bücher der Welt kaufen. Mehr als in die Universitätsregale reinpassen.Urheberrecht und Schulbücher passt nicht zusammen, weil Schulbücher – wie Pornofilme – keine nennenswerte Schöpfungshöhe besitzen. Was in Schulbüchern steht ist gewissermaßen “Allgemeinwissen” und daher nicht auf Urheberrecht darstellbar.Wer Allgemeinwissen in Schulbüchern abdruckt, kann sich nicht auf “geistiges Eigentum” berufen. Ebenso unverständlich mit Fotos, die man zuweilen auf der Webseite von Deutschlandfunk sieht. Die Bilder haben oft ein Vermerk auf den Bildern. Manchmal sieht man das Bild einer Windkraftanlage mit dem Vermerk Foto/dpa. Aber es ist kein geistiges Eigentum. Der Ersteller des Fotos hat ja nicht die Windkraftanlage aufgebaut um sie zu fotografieren, sondern ist zur Anlage gegangen und hat etwas das in der Landschaft steht fotografiert. Es handelt sich also nicht um “geistiges Eigentum” sondern um einen “Mobilen-Fotoservice”.Und an die Klärung all dieser Sachfragen ist die GEMA überhaupt nicht interessiert, weil die dann ihre Macht und ihr “Komfortables-Leben” verlieren, wenn man die Kunden – Künstler wie Konsumenten, nicht mehr einfach “pauschal abkassieren” kann.
Auch die Tatsache, dass viele Forschungseinrichtungen quasi gezwungen sind, Patente zu generieren ist schon fatal. Aber ich bleibe dabei, es fängt mit Open Acces in den Wissenschaften an und dann müssen offene Schulbücher folgen. Die Kultur der Offenheit muss Kindern beigebracht werden.
Verstehe ich nicht, dass immer Kinder für die Probleme der Erwachsenen herhalten müssen. Man solle doch bitte den Zusammenhang zwischen Urheberrecht Wissenschaft und Kinder darlegen.
unbestritten bleibt das, was matthias spielkamp sagt.es ist ein skandal, dass open data in den wissenschaften nicht standrad ist, sonern erkämpft wrden muss. diese diskussion ist öffentlich viel zu wenig geführt.
Warum ist dieser Skandal nicht Thema an Schulen und Universitäten? warum steht das nicht in den Zeitungen. Ich kann es nicht glauben.
Wenn Bildung in diesem Rohstoffarmen Land so ein wichtiges Thema ist Inc diese Ybildung ja immer noch föderal organisiert wird, ist es ja auch ein Skandal, dass dieser Skandal in den LYlandtagswahlkämpfem kein Ythema ist
Ein Skandal. Ja, wirklich. Ich verlanget mehr Berichte dazu. Ich verlange Open Access und Open Education Ressources. Ich verlange Open Data auf Regierungsseite. So einfach ist es.
Urheberrecht – Die Kunst vom Verkauf digitaler Kopien!In der Urheberrechtsdebatte wird es nie zu einer Lösung kommen. Künstler, Interpreten oder Urheber sehen sich als stigmatisiert, wenn Kunst oder geistiges Eigentum einfach kopiert wird. Auf der anderen Seite ist der technische Fortschritt nicht aufzuhalten und Audiovisuelle Inhalte und von zum Verkauf dargebotener Medien lassen sich nahezu mühelos exakte Kopien herstellen.Tatsächlich muss man jedoch materielle und nichtmaterielle Güter unterscheiden. Eine CompactDisc ist ein materieller Träger der das Produkt eines Künslers in Form von Musik oder Bildern speichern kann.Der Künstler muss also nur exakt einmal seine künstlerische Fertigkeit unter Beweis stellen um ein Trägermedium zu erstellen. Später soll jedoch über den Verkauf der Medien der Künstler durch Automatisierung omnipräsent sein und für jede Kopie seines Trägermediums eine künstlerische Vergütung bekommen, obwohl der Künstler selbst völlig untätig bleiben kann.Es werden also mehrere verschiedene Maßstäbe in die Debatte eingebracht. Es wird falsch dargestellt, dass die Wiedergabe einer Aufzeichnung eine vergütungsfähige künstlerische Tätigkeit darstellt.Die Kehrseite der Madaille kennt man noch aus den 80er Jahren, als die CD auf dem Markt kam. Zu diesem Zeitpunkt, als der Verbraucher nicht die Möglichkeit der digitalen Kopie hatte, wurde dem Verbraucher ebenso wenig Beachtung geschenkt wie heute dem Künstler eines kopierten Werkes. Einfach deshalb, weil der Verbraucher sich aufgrund seiner technischen Unterlegenheit nicht aussuchen konnte, welches Musikstück dieser kaufen wollte. Wollte man ein Musikstück kaufen, musste man neun weitere dazukaufen und den gesamten Preis der CD bezahlen. Gegen Ende der 90er Jahre trieben es die Medienkonzerne noch bunter, als das Konzept der “Doppel-CD” aufgegriffen wurde. Die Doppel-CD´s wurden nochmal um das doppelte teurer, aber der brauchbare Inhalt der CD´s reduzierte sich auf einen oder wenige Titel, weil dem Verbraucher sehr viel “Musikgerümpel” mit aufgezwungen wurde um angebliche Künstler in den Verkaufszahlen hochzutreiben. Von “Verbrauchermissbrauch” will man bei den Medienkonzernen bestimmt nichts wissen.
§1 Die Wahrheit liegt direkt vor Dir! Die Urheberrechtsdebatte liegt seit Jahren eigentlich neben der Sache, weil im Grunde das Urheberrecht mit einem noch nicht ausgeformten “Replikationsrecht” vermischt wird. Von der Musik- und Filmindustrie wird permanent behauptet, dass eine Digitale Kopie eines Werkes Urheberrechtlich geschützt sei, aber das kann gar nicht zutreffend sein. Wenn ein Urheber ein Bild malt, dann malt dieser dies aus freien Stücken heraus und es ist tatsächlich sein eigenes Werk. Nur dieses einzige Werk ist tatsächlich das von Ihm geschaffene Werk. Man nennt es dann “das Original”. Anders sieht es aber aus, wenn ich ein technisches Hilfsmittel nutze. Angenommen ich selbst stehe vor einem Backautomaten, oben werfe ich Mehl, Zucker, Butter und Hefe rein und unten kommt ein fertiges Stück Streuselkuchen raus. Dann habe ich zwar die Zutaten gewählt, aber die Herstellung dem Automaten überlassen. Man könnte dann behaupten ich wäre der Urheber des Streuselkuchens, aber trifft das dann noch zu, wenn der Automat die Zutaten aus Behältern Selbsttätig ins Backwerk einzieht und den Streuselkuchen herstellt? Dies kann verneint werden. Wenn also Musik und Filme im Internet kopiert und getauscht werden, dann handelt es sich nicht um das Werk eines Urhebers, sondern um ein “repliziertes Produkt” dem das Werk eines Urhebers zugrunde liegt. Es geht also nicht um die Frage des Urheberrechts, sondern um die Frage des Replikationsrechts.
Es wird langsam Zeit, dass unsere sich selbst zum Herrscher übers Volk aufgeschwungene Elite-Truppe im Bundestag sich zum Thema Urheber- und Replikatiosrecht gesetzgebende Gedanken macht, weil radikale Gruppierungen wie Clean-IT, Acta, IPRED, TTP und ähnliche Kurpfuschervereine sich ansonsten doch noch durchsetzen werden, weil nichtstun so schön einfach ist und die Konsequenzen in der Regel andere zu tragen haben. Eine wirksame Entkriminalisierung der Massen in Filesharing-Netzwerken hätte zur Folge das der ganze Abmahnterror durch ansonsten erfolglose Rechtsanwälte unterbunden werden würde und das die Verteilung von privat gedrehten Pornofilmen in denen zunehmend ungehemmt sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kindern verherrlichend dargestellt wird mit strafrechtlichen Mitteln unterbunden werden könnte. Solange jeder Filesharing-Nutzer pauschal kriminalisiert wird, lassen sich belanglose Bagatellfälle von schweren Verbrechen nicht differenzieren. Ich finde das Mitglieder des Bundestages sich verpflichtet fühlen sollten, mal Ausnahmsweise wegen Dringlichkeit auf ihre Rituale, welche man in niederer Form auch in Affenkäfigen ortlicher Zoologischer Gärten bewundern kann. Ich finde Bundestagsdebatten immer ganz toll, im Zoo muss man immer so weit laufen, während sich im Bundestag die Akteure immer an einem bestimmten Platz versammeln. Obwohl der Bundestag grundsätzlich kein Naturreservat ist.